Mieterverein Bochum: „Herr Eiskirch, wir müssen reden“

Im Mieterforum IV / 2015 schreibt der Mieterverein Bochum zum Amtsantritt von Thomas Eiskirch:

Mit Thomas Eiskirch hat Bochum einen neuen Oberbürgermeister, und der hat gleich in seiner Antrittsrede zu erkennen gegeben, dass er gewillt ist, das Thema Wohnen anders zu behandeln, als das bisher in Bochum der Fall war. „Wir werden sowohl unser Vorgehen in der Verwaltung als auch den Umgang mit Frei- und Siedlungsraum überdenken“, kündigte er an. Ein besonderes Anliegen sei ihm, den Nachholbedarf Bochums beim Wohnungsbau zu stemmen, und zwar sowohl im günstigen Preissegment als auch bei hochwertigen Angeboten.

Im neuesten Wohnungsmarktbericht gibt die Stadt Bochum eine Leerstandsquote von 4,8% an. Demnach stehen in Bochum viel mehr Wohnungen leer als gedacht – was allerdings nicht an einer Trendwende, sondern einer veränderten Zählmethode liegt. Dennoch sollte man bei diesen Zahlen annehmen können, dass die Unterbringung von derzeit 3500 Geflüchteten die Stadt vor kein unlösbares Problem stellt. Ein wichtiges Mittel, um die leerstehenden Wohnungen tatsächlich an den Wohnungsmarkt zu bringen und damit mittelbar auch der Stadt zur Verfügung zu stellen, wäre eine Zweckentfremdungssatzung. Dazu schreibt der Mieterverein:

Um diese [leerstehenden Wohnungen] zu aktivieren, wäre eine Zweckentfremdungssatzung hilfreich. So eine Satzung stellte jede andere Verwendung von Wohnraum als zu Wohnzwecken unter ausdrücklichen Genehmigungsvorbehalt der Stadt. Dazu gehört Abriss, Umnutzung als Gewerbe und auch Leerstand. Ein Vermieter, der seine leere Wohnung regelmäßig inseriert, auch keinen unangemessenen Preis fordert, wird duch so eine Satzung nicht in Schwierigkeiten geraten. Doch wer seine Wohnung aus Bequemlichkeit dem Markt entzieht, oder wer völlig realistätsferne Vorstellungen über erzielbare Preise hat, dem droht ein Bußgeld.

Die Städte in NRW dürfen sich so eine Satzung selber geben – das hat die Landesregierung 2012 beschlossen. Bisher haben allerdings nur Bonn, Köln, Münster und Dortmund davon Gebrauch gemacht. Denn der Gesetzgeber hat die Ermächtigung der Kommunen, sich so eine Satzung zu geben, an einen engen Wohnungsmarkt gekoppelt. Davon kann in Bochum zumindest pauschal wohl nicht die Rede sein.

Der Mieterverein ist trotzdem der Meinung, dass Bochum eine Zweckentfremdungssatzung braucht. Gerade wenn es genug leere Wohnungen gibt, ist nicht einzusehen, warum Zugewanderte in Zelten, Turnhallen oder leeren Baumärkten unterkommen müssen. Das ist eines der Dinge, über die wir mit dem neuen Oberbürgermeister reden wollen – und wir freuen uns über seine bereits bekundete – Gesprächsbereitschaft.

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