Forderungspapier: Inhumane Unterbringung von geflüchteten Men­schen in Bochum stoppen!

Zur Zeit leben rund 3.000 geflüchtete Menschen in Bochum in Unterkünften der Stadt Bochum. Die Bedingungen in den Unterkünften, wie zum Beispiel Container­wohnheimen, sind häufig alles andere als menschenwürdig. Die Stadt Bochum scheint sich je­doch nicht besonders für eine Verbesserung der Situation in den Un­terkünften zu inter­essieren. Dies zeigt sich unter anderem in der Antwort der städ­tischen Verwaltung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Rat, welche am 15.11.2017 veröffentlicht wurde und in der es um die Standards der Unterbringung ging. Wir fordern die Verantwortlichen der Stadt Bochum dazu auf, ihre bisherige Politik be­züglich der Unterbringung geflüch­teter Menschen in unserer Stadt schnellstmöglich zu verbessern und mit der nötigen Ernsthaftigkeit zu behandeln!

Forderung 1: Das eigene Betreuungskonzept einhalten!

Die Anfrage bezieht sich auf eine Ausschreibung zur Vergabe der Trägerschaft für den Wie­buschweg 2-20. Die Ausschreibung zeigte deutliche Abweichungen zu den eigentlich selbst gesetzten Qualitätsstandards für Unterkünfte der Stadt Bochum, welche im soge­nannten Un­terbringungs- und Betreuungskonzept der Stadt (Stand April 2015) festgehal­ten sind. Unter anderem wurde im Konzept ein Sozialarbeiter*innen-Betreuungsschlüssel von 1:75 fest­gelegt. Die Ausschreibung für den Wiebuschweg enthielt jedoch lediglich die Anforderung ei­nes Betreuungsschlüssel von 1:100. Ein*e ausgebildete Sozialarbeiter*in muss somit 100 ge­flüchtete Menschen betreuen.

Im ursprünglichen Betreuungskonzept war außerdem festgehalten, dass lediglich qualifi­zierte Sozialarbeiter*innen mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit für die Betreu­ung von ge­flüchteten Menschen eingesetzt werden sollten. Auch hieran konnte sich die Stadtverwaltung wohl nicht mehr erinnern, als die Ausschreibung für die Unterkunft am Wiebuschweg ausge­arbeitet wurden: In ihr hat die Stadt festgelegt, dass es bei Unterkünf­ten mit über hundert Plätzen ausreichen soll, wenn nur „die Hälfte der Personalkapazität die Qualifikation Soziale Arbeit/Sozialpädagogik“ besitzt. Als „Sozialbetreuer*innen“, die weitere Betreuungsaufgaben erfüllen sollen, sollen außer­dem auch nicht ausgebildete Ehrenamtliche oder Bundesfreiwillige eingestellt werden.

Auf die Nachfrage der Linksfraktion, wie es zu dieser Abweichung kommen kann, antwortet die Verwaltung lediglich salopp, dass eine Betreuung wie im Unterbringungskonzept gefor­dert „aktuell nicht gewährt werden kann“.

Die Kritik an der Bochumer Vergabepraxis ist nicht neu: Bereits im Februar 2016 hatten wir von Treffpunkt Asyl die Problematik der Privatisierung und Ausschreibung von Unter­künften zum Thema gemacht und das Vorgehen der Stadt kritisiert, die sich durch die Pri­vatisierung ihrer vorrangigen Zuständigkeit für die Situation in den Heimen entledigt.

Damals hatten wir besonders auf die Problematiken des Outsourcings hinsichtlich der dro­henden Gefahr hingewiesen, dass durch die Vergabe auch rein gewinnorientierte Unter­nehmen den Zuschlag für die Betreuung von Unterkünften bekommen können. Gerade die Fest­legung hoher Standards bei der Unterbringung der Schutzsuchenden wäre hier unab­dingbar, um ein Dumping auf Kosten der Menschen zu verhindern, die sich ihren Wohnort nun einmal nicht aussuchen können. Auch wenn im Falle des Wiebuschwegs der Zu­schlag an einen Wohlfahrtsverband ging, bewahrheitet sich unsere Kritik am Vorgehen der Stadt Bochum und der Sozialdezernentin Britta Anger. Damals mahnten wir: Es ist „ein großes Problem, wenn die Stadt eine ergebnisoffene, öffentliche Debatte verhindert und lediglich federführend mit denjenigen Akteuren über die konkreten Ausschreibungskriterien verhandelt, die sich durch das Outsourcing zusätzliche Aufträge und Stellen sowie mehr Einfluss erhoffen können. Das ist auch gar keine Kritik an den freien Trägern, sondern der Hinweis auf einen strukturellen, von der Stadt geschaffenen Interessenskonflikt.“

Forderung 2: Vulnerable Gruppen besonders schützen!

Uns erreichen immer wieder Berichte von geflüchteten Menschen selbst oder von Aktiven in der Flüchtlingsarbeit zur schlimmen Situation in den Unterkünften. Wir kennen betroffe­ne Frauen, die sich in einer Bochumer Unterkunft nachts nicht allein auf der Toilette trau­en. Wir wissen von traumatisierten Menschen, die unter ihrer Lebenssituation in beengten Unterkünf­ten zusätzlich leiden. In der Ausschreibung findet sich zu dieser Problematik und der beson­deren Schutzbedürftigkeit bestimmter Gruppen kein einziger Satz. Die Verwal­tung sieht auch hier keinen Handlungsbedarf und antwortet in der Antwort lediglich: „Grundsätzlich wird bei Flüchtlingen von einer vulnerablen Gruppe ausgegangen, in der der einzelne Mensch einen besonderen Schutz bedarf und eine sensible Umgangsweise.“ Diese Auffassung verkennt deutlich die Lebensumstände geflüchteter Menschen in Bo­chums Unterkünften. Der Schutz von vulnerablen Gruppen in Sammelunterkünften muss auch von der Stadt Bochum sicherge­stellt und als Ziel besonders verfolgt werden. Eine konkrete Orientierung für die Umsetzung eines Gewaltschutzkonzept für Bochumer Unter­künfte kann dabei das „Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (LGSK NRW)“ geben.

Forderung 3: Weg von Sammelunterkünften: Wohnungen für alle!

Wir kritisieren scharf, dass die Stadt ihre eigenen Qualitätsstandards bei der Unterbrin­gung nicht einhält, die dazu gedacht waren, die Achtung der Würde der Bewohner*innen zu sichern. Jedoch ist die Einhaltung der Qualitätsstandards nicht unser politisches Ziel. Wir for­dern die Stadt Bochum auf, darauf hinzuarbeiten, dass geflüchtete Menschen in Bo­chum dau­erhaft in Wohnungen leben können und nicht länger in vom Rest der Gesell­schaft ge­trennten Sammelunterkünften untergebracht werden! Dies war zumindest 2015 auch noch das erklärte Ziel: „Die eigene Wohnung ist neben der Arbeit sowie der sozialen, kulturellen und politischen Partizipation ein Grundbedürfnis für ein menschenwürdiges Le­ben“, heißt es im Unterbringungskonzept.

Diese Auffassung teilen wir, da das Leben in Sammelunterkünften von fehlender Selbstbe­stimmung gekennzeichnet ist und die Untergebrachten in eine unangemessen abhängige Po­sition bringt: Es leben sehr viele Menschen auf engstem Raum zusammen und es gibt kaum Privatsphäre für die einzelne Person. Außerdem stehen die Bewohner*innen in den Unter­künften unter permanenter Kontrolle durch Sicherheitsdienste und Heimverwaltung, was er­fahrungsgemäß vielerorts einen Machtmissbrauch begünstigt und hervorbringt. Das Leben in Sammelunterkünften bedeutet deshalb häufig, dass Bewohner*innen zusätzli­chen psychi­schen Belastungen und unnötigen Konflikten ausgesetzt sind, die ihr Leben prägen.

Deshalb fordern wir die Stadt auf, sich an ihre eigenen Ziele zu erinnern. Die Stadt Bo­chum muss endlich wieder den sozialen Wohnungsbau stärken und geflüchtete Menschen syste­matisch bei der Suche nach Wohnungen unterstützen. Wir fordern ein Ende der Un­terbringung von Menschen in beengten, separierten und inhumanen Sammelunterkünften!

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